1. Mit (unbegründet gebliebener) Berufungserklärung beantragte die Beschuldigte die Aussprechung einer kurzen bedingten Freiheitsstrafe, den Aufschub der Strafe zugunsten der ambulanten Behandlung, die Anordnung einer zweckmässigen Behandlung gemäss den Empfehlungen der F. und ev. die Erteilung einer Weisung für die Dauer der Behandlung, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge zulasten der Staatskasse.