Der Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c + d im Gesamtbetrag von Fr. 13'975.70 auferlegt. 8. Die Beschuldigte trägt ihre Parteikosten selbst." 2.2.5. Die Beschuldigte meldete mit Eingabe vom 7. Juli 2021 die Berufung an. 3. 3.1. Nachdem ihr das begründete Urteil am 11. November 2021 zugestellt worden war, erstattete die Beschuldigte am 15. November 2021 die Berufungserklärung und stellte folgende Begehren: "1. Es sei das Urteil des Bezirksgerichts Aarau (ST.2020.198) vom 1.7.2021 aufzuheben.