2.2.2. Mit Eingaben vom 29. April 2021 und 6. Mai 2021 erklärten sich die Parteien mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden. -4- 2.2.3. Mit Eingabe vom 18. Mai 2021 erstattete die Beschuldigte eine abschliessende Stellungnahme und stellte die folgenden Anträge: "1. Es sei eine bedingte kurze Freiheitsstrafe unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 2 StGB auszusprechen. 2. Die Strafe sei zu Gunsten einer ambulanten Behandlung im Sinne von Art. 63 Abs. 2 StGB aufzuschieben.