2.1.4. Mit Beschluss SST.2020.11 vom 23. Juni 2020 hob das Obergericht das Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 23. August 2019 in teilweiser Gutheissung der Berufung auf und wies das Verfahren zum neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurück. 2.2. 2.2.1. Mit Verfügung vom 12. November 2020 erteilte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Fragen der Schuldfähigkeit und der Massnahmemöglichkeiten. Gestützt auf den Auftrag der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 3. Dezember 2020 erstattete Dr. med. E. am 20. April 2021 ein forensisch-psychiat- risches Gutachten.