2.1.2. Die Beschuldigte meldete mit Eingabe vom 4. September 2019 beim Bezirksgericht Aarau die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 8. Januar 2020 zugestellt. 2.1.3. Mit Berufungserklärung vom 27. Januar 2020 beantragte die Beschuldigte die Aufhebung der Ziffern 1-6 des Urteils vom 23. August 2019, die Einholung einer sachverständigen Begutachtung über die Schuldfähigkeit der Beschuldigten, die anschliessende Anordnung einer geeigneten Massnahme i.S.v. Art. 19 StGB sowie das Absehen von einer Strafe.