1.2. Die Beschuldigte erhob am 11. Juni 2019 Einsprache gegen diesen Strafbefehl. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau überwies den Strafbefehl mit Verfügung vom 18. Juni 2019 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. 2.1.1. An der Hauptverhandlung vom 23. August 2019 wurde die Beschuldigte befragt. Mit Urteil vom 23. August 2019 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau: "1. Die Beschuldigte ist schuldig - des mehrfachen geringfügigen Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Art. 172ter StGB, - des Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB.