1. 1.1. Am 5. Juni 2019 erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen die Beschuldigte einen Strafbefehl wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls und Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit der Entwendung von fünf Kleidungsstücken im Wert von Fr. 25.25 aus der B. in Q. bei bestehendem Hausverbot am 14. März 2019 sowie der gleichentags erfolgten Entwendung einer Bluse im Wert von Fr. 25.95 aus der C. im D. in Q. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte die Beschuldigte zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 40 Tagen sowie zu einer Busse von Fr. 200.00 (ev. 2 Tage Ersatzfreiheitsstrafe).