zurückerhalten (Beilage zur Eingabe vom 28. November 2020). Dem Beschuldigten ist daher der bedingte Strafvollzug zu gewähren. Den noch bestehenden Bedenken an seiner Legalberwährung ist jedoch mit einer erhöhten Probezeit von 3 Jahren Rechnung zu tragen (Art. 44 Abs. 1 StGB). 3.7. Eine bedingt ausgesprochene Geldstrafe kann mit einer Busse verbunden werden (Art. 42 Abs. 4 StGB), wobei die Verbindungsbusse weder zu einer Straferhöhung noch zu einer zusätzlichen Strafe führen darf.