mussten (UA act. 35), resultiert daraus noch keine Verletzung des Beschleunigungsgebots, zumal ihm die Akteneinsicht am 29. Juni 2020 gewährt werden konnte (UA act 36). Zudem waren – in erster Linie aufgrund der Vorbringen des Beschuldigten – Abklärungen seitens der Staatsanwaltschaft mit der Regionalpolizei Unteres Fricktal sowie Tesla Motors Switzerland GmbH in Schlieren erforderlich. Die Anklageerhebung erfolgte sodann am 14. September 2020. Die Hauptverhandlung der Vorinstanz wurde am 25. August 2021 durchgeführt. Auch die Vorinstanz musste zahlreiche behördliche Auskünfte – insbesondere bei der METAS sowie der Regionalpolizei Unteres Fricktal – einholen.