Auch wenn das Verkehrsaufkommen um 09:03 Uhr morgens vergleichsweise gering war, war auf dem betroffenen Streckenabschnitt doch mit anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Der Beschuldigte selbst schätzt seine Beschleunigung auf dieser Strecke insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass damals die Traktionskontrolle seines Teslas nicht funktioniert habe und somit ein Ausbrechen des Fahrzeugs nicht hätte -8- verhindert werden können, als sehr gefährlich ein (vgl. verkehrspsychologisches Gutachten vom 12. Oktober 2020).