ob der Beschuldigte um die genaue Geschwindigkeit wusste, ob der Tachometer richtig funktionierte und ob er diesen überhaupt im Blick hatte (Urteil des Bundesgerichts 6B_661/2016 vom 23. Februar 2017 E. 1.3.1). Wie bereits ausgeführt, handelt es sich beim Vorbringen des Beschuldigten, wonach die Tachometeranzeige des Teslas – ohne sein Wissen – Meilen anstatt Kilometer pro Stunde angezeigt hat, aber ohnehin um eine Schutzbehauptung (siehe oben). Nach dem Gesagten bestehen keine Zweifel an der wissentlichen und willentlichen massiven Geschwindigkeitsüberschreitung des Beschuldigten.