Im Übrigen hat der Beschuldigte den Vorwurf der toleranzbereinigten Geschwindigkeitsüberschreitung von 53 km/h ohne Vorbehalt mit seinem Kürzel und seiner Unterschrift auf dem Polizeirapport selbst anerkannt und führte in diesem Rahmen aus, dass es keine Entschuldigung gebe und er es nie wieder tun werde. Auch sein damaliger Vermerk «Es war ein Fehler» bezieht sich offensichtlich auf die Geschwindigkeitsüberschreitung und nicht auf den angeblichen Fehler der Tachometeranzeige (UA act. 15). Zudem datiert der Polizeirapport auf den 6. April 2020 und damit einige Tage nach der Geschwindigkeitsüberschreitung vom 18. März 2020.