SR 941.261). Zudem wird ein Messmittel mit dem Ablauf der Eichfrist grundsätzlich nicht plötzlich unbrauchbar, denn es verändert seine Eigenschaften nur langsam, weshalb es i.d.R. noch immer über einen längeren Zeitraum hinweg korrekte Messergebnisse liefert (BOCK, Messmittel im Strassenverkehr, in: Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2010, S. 99 ff., S. 134 f.). Die Messbeständigkeit wird zusätzlich immer dann geprüft, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass das Messmittel nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entspricht, Sicherungsmechanismen verletzt sind oder messrelevante Teile repariert wurden (Art. 24 Abs. 1 MessMV).