Umstritten ist jedoch, ob die Geschwindigkeitsmessung den rechtlichen Anforderungen genügt und als Beweismittel verwendet werden darf, oder ob sie an Mängeln leidet, die sie als Beweismittel untauglich machen. Weiter ist strittig, ob beim Tesla eine technische Störung vorgelegen hat, die zur Folge hatte, dass die gefahrene Geschwindigkeit in Meilen anstatt -4- Kilometer pro Stunde angezeigt worden ist, und damit einhergehend, ob der Beschuldigte die (massive) Geschwindigkeitsüberschreitung wahrgenommen hat.