1. 1.1. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 18. März 2020 um 09:03 Uhr auf der Heimenholzstrasse in Möhlin die örtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um strafbare 53 km/h überschritten zu haben. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg bestrafte den Beschuldigten dafür mit Strafbefehl vom 7. Mai 2020 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung der allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserorts gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG mit einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 250.00, d.h. Fr. 45'000.00.