Sie liegen aber zeitlich so weit auseinander, dass nicht mehr von einer natürlichen Handlungseinheit ausgegangen werden kann. Die exakte Anzahl der Übergriffe lässt sich nicht eruieren. Zugunsten des Beschuldigten ist insgesamt für alle angeklagten Vorfälle von rund 30 Missbräuchen auszugehen. Angemessen erscheint eine Erhöhung um 3 auf 9 Jahre. -9- 2.3.4. In Bezug auf die sexuellen Handlungen mit einem Kind ergibt sich Folgendes: