Er missachtete den klar geäusserten Willen von C. und reagierte beleidigt, wenn sie versuchte, ihm auszuweichen oder ihn abwies. Ebenso war ihm auch die Tatsache bewusst, dass sich die Kindsmutter im Konfliktfall mit ihm solidarisieren würde. Den so aufgebauten psychischen Druck wusste er gar soweit auszunutzen, dass er nicht einmal davor zurückschreckte, C. im Aquarena und im Gartenpool sexuell zu nötigen (vgl. E. 6.2.3). Schliesslich auferlegte er C. ein Schweigegebot. Dass er in diesem Zusammenhang von einer Abmachung, einem «Gentlemen’s Agreement» (vgl. UA act. 557) spricht, mutet zynisch an.