Auch wenn es sich nicht durchgehend um schwerste Formen sexuellen Missbrauchs gehandelt hat, ist hinsichtlich eines jeden Vorfalls von einem schwerwiegenden Eingriff in die sexuelle Integrität von C. auszugehen. Die Auswirkungen der sexuellen Handlungen haben bei C. denn auch tiefe Spuren hinterlassen. Sie leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie einer Anpassungsstörung. Gemäss dem eingereichten Arztbericht sei die psychosexuelle Entwicklung massiv beeinträchtigt; C. sei auf eine lange und intensive therapeutische Begleitung angewiesen (vgl. Arztbericht in Beilage 4 der an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eingereichten Unterlagen).