indem er zunächst durch spielerisches Verhalten die Nähe von C. suchte und dabei darauf achtete, dass die Kindsmutter nicht zu Hause war. Mithin hat er bewusst und gezielt das aufgrund der familiären Verbindung bestehende Vertrauensverhältnis und seine Autoritätsposition als Stiefvater schamlos ausgenutzt. Das Ausmass der Verwerflichkeit seines Handelns wird auch nicht dadurch gemindert, dass der Vorfall nicht sehr lange gedauert hat, ist dies doch allein darauf zurückzuführen, dass C. den Penis des Beschuldigten zu weit in den Mund nahm und deshalb husten musste.