9. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 3'100.00 zu bezahlen. 10. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen. 11. Der Beschuldigte hat der Privatklägerin die gerichtlich auf CHF 14'336.15 (inkl. 7.7 % Mehrwertsteuer von CHF 1'024.95) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen.