1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Strafverfahren wird in Bezug auf den Vorwurf der Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 2 lit. a StGB für den Zeitraum von 24. April 2017 bis 1. Juni 2018 infolge Verjährung eingestellt. 2. Im Übrigen wird die Beschuldigte von Schuld und Strafe freigesprochen. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Die beschlagnahmten Gegenstände, der Holzstock sowie die beiden Holzruten, werden gestützt auf Art. 69 StGB eingezogen und vernichtet.