Zuzüglich weiterer Aufwendungen für die Übernahme des Mandats und eine kurze Besprechung mit der Beschuldigten (1.5 Stunden), verfahrensleitende Verfügungen (0.5 Stunden) sowie den Abschluss des Mandats und die Besprechung des Urteils mit der Beschuldigten (1 Stunde) erweist sich ein Aufwand von 7 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 200.00 (§ 9 Abs. 3 bis AnwT) als angemessen. Zuzüglich einer Auslagenpauschale von praxisgemäss 3 % (§ 13 Abs. 1 AnwT) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt sich somit eine Entschädigung von gerundet Fr. 1'550.00, welche der amtlichen Verteidigerin durch die Obergerichtskasse zu entrichten ist.