Die per 21. Dezember 2021 eingesetzte amtliche Verteidigung hat am 2. März 2022 eine detaillierte Stellungnahme eingereicht, wofür das Obergericht einen Aufwand von 4 Stunden als angemessen erachtet. Zuzüglich weiterer Aufwendungen für die Übernahme des Mandats und eine kurze Besprechung mit der Beschuldigten (1.5 Stunden), verfahrensleitende Verfügungen (0.5 Stunden) sowie den Abschluss des Mandats und die Besprechung des Urteils mit der Beschuldigten (1 Stunde) erweist sich ein Aufwand von 7 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 200.00 (§ 9 Abs. 3 bis AnwT) als angemessen.