Die Gerichtsgebühr ist gemäss § 18 Abs. 1 VKD auf Fr. 1'500.00 anzusetzen. 5.2. Die Beschuldigte war im Berufungsverfahren amtlich verteidigt, wobei zunächst Rechtsanwalt Marco Hollenstein als amtlicher Verteidiger eingesetzt wurde. Mit Schreiben vom 16. Mai 2022 teilte Rechtsanwalt Hollenstein mit, dass er die Kanzlei Wieduwilt Rechtsanwälte per Ende Mai 2022 verlassen werde und eine interne Mandatsübernahme durch Rechtsanwältin Jennifer Marti vorgesehen sei, worauf dieser mit Verfügung vom 17. Mai 2022 das amtliche Mandat übertragen wurde. Entsprechend ist die Entschädigung an Rechtsanwältin Marti auszurichten.