Mit der Beschuldigten ist indessen damit übereinzugehen, dass das vorliegende Strafverfahren für das familiäre Gefüge sicherlich eine gewisse Belastung dargestellt hat. In diesem Zusammenhang ist indessen auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der häuslichen Konflikte bereits früher diverse Verfahren gegen die Beschuldigte und ihren Ehemann geführt wurden. U.a. waren die Erziehungsmethoden der Beschuldigten und ihres Ehemannes bereits im Jahre 2018 bei der KESB ein Thema, nachdem eine Lehrperson der Kinder davon erfahren hatte (act.