4. Der sichergestellte Holzstock sowie die beiden Holzruten werden gestützt auf Art. 69 StGB eingezogen und nach Rechtskraft dieses Strafbefehls vernichtet. 1.2. Gegen diesen, ihr am 29. April 2020 zugestellten Strafbefehl erhob die Beschuldigte am 4. Mai 2020 (Postaufgabe) firstgerecht Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zur Anklage erhob und diesen samt den Akten am 3. August 2020 zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg überwies. 2. 2.1. Am 2. Juni 2021 fand vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg die Hauptverhandlung statt. Der Gerichtspräsident erkannte gleichentags: