1. Einer Busse von CHF 600.00 Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an die Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen. 2. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 500.00 Rechnungsbetrag CHF 1'100.00 -3- Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.