Zudem schlug die Beschuldigte ihren Sohn, B., geb. tt.mm.jjjj, (nachfolgend: Zivil- und Strafkläger 2) zur Bestrafung ca. im Januar 2019 ebenfalls mit obgenanntem Holzstock mehrere Male auf beide Handinnenflächen. Die Schläge führten jeweils zu leichten Schwellungen, welche nach einigen Tagen folgenlos abgeheilt waren.