Vorgehen: Die Beschuldigte schlug ihren Sohn, A., geb. tt.mm.jjjj, (nachfolgend: Zivil- und Strafkläger 1), im Jahre 2018, zu nicht näher bekanntem Zeitpunkt, mit einem ca. 40 cm langen und ca. 10 cm dicken Holzstock mehrere Male auf die Innenflächen der beiden Hände. Dies, um ihn für sein angebliches Fehlverhalten zu bestrafen. Zudem schlug die Beschuldigte ihren Sohn, B., geb. tt.mm.jjjj, (nachfolgend: Zivil- und Strafkläger 2) zur Bestrafung ca. im Januar 2019 ebenfalls mit obgenanntem Holzstock mehrere Male auf beide Handinnenflächen.