Weitere Eingaben sind nicht erfolgt. Für die beiden genannten Schreiben (je 0.25 Stunden), die Übernahme des Mandats inkl. kurze Besprechung mit dem Beschuldigten (1.5 Stunden) sowie die Nachbearbeitung und Besprechung des Urteils mit dem Beschuldigten (1 Stunde) erweist sich gesamthaft ein Aufwand von 3 Stunden zum regulären Stundenansatz von Fr. 200.00 (§ 9 Abs. 3bis AnwT) als angemessen. Zuzüglich einer Auslagenpauschale von praxisgemäss 3 % (§ 13 Abs. 1 AnwT) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt sich somit eine Entschädigung von gerundet Fr. 665.00, welche dem amtlichen Verteidiger durch die Obergerichtskasse zu entrichten ist.