Mit Eingabe vom 27. Januar 2022 teilte Rechtsanwalt Kipfer mit, dass auf eine Stellungnahme zur Eingabe der Privatkläger verzichtet werde. Mit Eingabe vom 7. Februar 2022 beantragte Rechtsanwalt Kipfer die Durchführung einer Konfrontationseinvernahme mit dem Polizisten K., wobei dieser Antrag mit Verfügung vom 8. Februar 2022 abgewiesen wurde. Weitere Eingaben sind nicht erfolgt.