7.2. Dem Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 Rechtsanwalt Didier Kipfer als amtlicher Verteidiger zur Seite gestellt. Dieser hat für das vorliegende Verfahren keine Kostennote eingereicht, weshalb eine Entschädigung nach Ermessen festzusetzen ist. Der Beschuldigte hat seine Berufung mit Eingabe vom 25. November 2021 noch selber begründet. Mit Eingabe vom 27. Januar 2022 teilte Rechtsanwalt Kipfer mit, dass auf eine Stellungnahme zur Eingabe der Privatkläger verzichtet werde.