2.2. Soweit der Beschuldigte zudem geltend macht, dass das Verfahren aufgrund des «Rückzugs» des Rechtsanwaltes der Privatkläger hätte eingestellt werden müssen, ist er ebenfalls nicht zu hören. Mit Eingabe vom 12. April 2021 ersuchte der Rechtsvertreter der Privatkläger lediglich darum, dass diese und er selber von der vorinstanzlichen Hauptverhandlung -7-