3.4. Mit Berufungsantwort vom 7. Dezember 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung des Beschuldigten. 3.5. Die Privatkläger verzichteten mit Eingabe vom 10. Dezember 2021 auf die Einreichung einer Berufungsantwort. 3.6. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 wurde Rechtsanwalt Didier Kipfer als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt. 3.7. Mit Eingabe vom 27. Januar 2022 verzichtete der Beschuldigte auf die Einreichung einer weiteren Stellungnahme. 3.8. Mit Verfügung vom 8. Februar 2022 wurde der Antrag des Beschuldigten vom 7. Februar 2022 auf Durchführung einer Konfrontationseinvernahme mit dem Polizisten K. abgelehnt.