4. Der sichergestellte Holzstock sowie die beiden Holzruten werden gestützt auf Art. 69 StGB eingezogen und nach Rechtskraft dieses Strafbefehls vernichtet. 1.2. Gegen diesen, ihm am 29. April 2020 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschuldigte mit Schreiben vom 4. Mai 2020 (Postaufgabe) fristgerecht Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zur Anklage erhob und ihn am 3. August 2020 samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg überwies. 2. 2.1. Die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg fand am 2. Juni 2021 statt. Der Gerichtspräsident erkannte gleichentags: