Er kennt die Werte der schweizerischen Rechtsordnung und wurde bereits im Jahre 2015 vom Familiengericht Q. und im Jahre 2018 durch die Primarschule Q. explizit darauf hingewiesen, dass dieser «Erziehungsstil» in der Schweiz unzulässig ist. Er nahm mindestens in Kauf, dass er mit seinem Verhalten gegen schweizerisches Recht verstiess. Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: Dem vorgenannten Gesetzesartikel sowie Art. 47, Art. 49 und Art. 106 StGB. Der Beschuldigte wird verurteilt zu: