Der Beschuldigte schlug seine vier Kinder, die Zivil- und Strafkläger 1 - 4, mehrfach mit Wissen und Willen, wollte er sie doch für ihr angebliches Fehlverhalten bestrafen, wie dies die Regeln der katholischen Kirche sowie seiner afrikanischen Kultur vorschreiben würden. Der Beschuldigte lebt indes seit über 20 Jahren in der Schweiz, geht seit jeher hier einer Erwerbstätigkeit nach. Er kennt die Werte der schweizerischen Rechtsordnung und wurde bereits im Jahre 2015 vom Familiengericht Q. und im Jahre 2018 durch die Primarschule Q. explizit darauf hingewiesen, dass dieser «Erziehungsstil» in der Schweiz unzulässig ist.