Die Schläge führten beim Zivil- und Strafkläger 1 jeweils zu leichten Schwellungen und Schmerzen, die nach einigen Tagen folgenlos abheilten. Unter anderem geschah dies zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Juni 2019, nachdem der Zivil- und Strafkläger 1 zu spät nach Hause gekommen war. Zudem warf der Beschuldigte zu einem nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkt im obgenannten Zeitraum in der elterlichen Wohnung einen Holzstock mit Wucht gegen den Rücken des Zivil- und Strafklägers 1.