Vorgehen: Der Beschuldigte versuchte am Samstag, 13.07.2019, seinen Sohn, B., geb. tt.mm.jjjj, (nachfolgend: Zivil- und Strafkläger 1) mit einem ca. 40 cm langen und ca. 10 cm dicken Holzstock in beide Handinnenflächen zu schlagen. Dies, nachdem die Ehefrau des Beschuldigten, J., (separates Verfahren) den Zivil- und Strafkläger 1 dabei beobachtet hatte, wie dieser in seinem Zimmer pornografische Videos konsumierte. Aus Angst floh der Zivilund Strafkläger 1 aus der elterlichen Wohnung nach draussen, bevor der Beschuldigte den Holzstock behändigen und ihn damit schlagen konnte.