Hätte der Beschuldigte weitergehende Erkundigungen getätigt, ist im Übrigen davon auszugehen, dass er die damals aktuelle Publikation von Agroscope "Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau 2020/2021" vom Januar 2020 gestossen wäre, in welcher (anders als in der Ergänzung vom Juni 2021 und in der aktuellen Ausgabe 2021/2022) der Einsatz des Rodenators noch als mittelmässig wirksame Schädlingsbekämpfungsmethode aufgeführt und (im Gegensatz zu anderen Methoden) nicht als unzulässig bezeichneten wurde. Agroscope ist – wie erwähnt – das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung und dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW angegliedert.