An der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, dass er in der Bauernzeitung Berichte über das Gerät gelesen und gewusst habe, dass Kurse angeboten würden. B. habe ihm zudem vorgängig erklärt, wie das Gerät funktioniere (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7 f.). Da es Reklamationen gegeben habe, hätten sie teilweise vor dem Einsatz des Rodenators die Polizei informiert, welche dann gekommen sei. Diese habe nie gesagt, dass das verboten sei. Die Polizei sei auch schon vor dem angeklagten Vorfall informiert worden, betreffend den Vorfall selbst könne er es aber nicht sagen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10).