3.4.5.2. Den Aussagen des Beschuldigten ist zu entnehmen, dass er davon ausgegangen sei, der Einsatz des Rodenators sei rechtmässig. Er habe "auch schon im Internet gehört", dass man das so mache. Die "B.'s" hätten manchmal vorab die Polizei darüber informiert, dass sie "wieder Mäuse schiessen" (act. 110). B., welcher den Beschuldigten mit dem Einsatz des Rodenators beauftragt habe, gab an, dass man im Zusammenhang mit der Mäusebekämpfung viel besprochen habe (act. 111). An der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, dass er in der Bauernzeitung Berichte über das Gerät gelesen und gewusst habe, dass Kurse angeboten würden.