sig wirksam bezeichnet. Warnhinweise wurden einzig hinsichtlich des entstehenden Lärms und für den Anwender empfohlene Schutzausrüstung gemacht. Andere Methoden (wie z.B. der Einsatz von gasbildende Tabletten oder Granulaten sowie Frassködern) wurden dagegen ausdrücklich als vollumfänglich bzw. teilweise verboten bezeichnet (von B. an der Hauptverhandlung eingereichter Beleg Nr. 3, insb. S. 51).