Das landwirtschaftliche Zentrum Liebegg, zugehörig zur Abteilung Landwirtschaft Aargau des Departements Finanz und Ressourcen des Kantons Aargau habe in der Kursbeschreibung eines am 18. November 2020 durchgeführten Weiterbildungskurses explizit den Rodenator erwähnt, was bei Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung wohl nicht erfolgt wäre (Berufungsbegründung S. 8). Mit der Vorinstanz könne dem Beschuldigten damit nicht angelastet werden, dass er im Juli 2020 auf die einheitlichen Aussagen verschiedener Behörden und deren eigenes Handeln vertraut habe und keine Bedenken gehabt habe, den Rodenator einzusetzen.