Erst im Juni 2021 sei in den Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau die Ergänzung vorgenommen worden, dass der Einsatz des Rodenators nach jüngster Einschätzung des Bundesamts für Veterinärwesen und Landwirtschaft gegen das Tierschutzgesetz verstosse und strafrechtlich verfolgt werden könne. Die Formulierung zeige, dass Agroscope die Einschätzung nicht teile sowie dass die Einschätzung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen neueren Datums sei und dieses zuvor offenbar keine Bedenken zum Einsatz des Rodenators geäussert habe.