Agroscope sei eine dem Bundesamt für Landwirtschaft angegliederte und damit staatliche Organisation, welche die Verwendung des Rodenators auch Jahre nach den revidierten Tötungsvorschriften im Tierschutzgesetz empfohlen habe. Erst im Juni 2021 sei in den Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau die Ergänzung vorgenommen worden, dass der Einsatz des Rodenators nach jüngster Einschätzung des Bundesamts für Veterinärwesen und Landwirtschaft gegen das Tierschutzgesetz verstosse und strafrechtlich verfolgt werden könne.