3.4.3. Der Beschuldigte führt hierzu aus, dass die Regionalpolizei seit längerer Zeit Kenntnis vom Einsatz des Rodenators gehabt habe und nie interveniert habe. Hinzu komme, dass sowohl staatliche, "halbstaatliche" und private Stellen den Einsatz des Rodenators bis vor kurzem empfohlen hätten bzw. teilweise heute noch empfehlen würden bzw. zumindest keine Bedenken bezüglich Vereinbarkeit mit der Tierschutzgesetzgebung vorgebracht hätten. Agroscope sei eine dem Bundesamt für Landwirtschaft angegliederte und damit staatliche Organisation, welche die Verwendung des Rodenators auch Jahre nach den revidierten Tötungsvorschriften im Tierschutzgesetz empfohlen habe.