Ein allfälliger Verbotsirrtum sei jedenfalls nicht unvermeidbar gewesen. Hierzu hätte er sich bei den für Tierschutzfragen zuständigen Behörden rückversichern müssen. Die Forschungsanstalt Agroscope befasse sich mit der Tier- und Pflanzenproduktion und mit der Methodenentwicklung und sei nicht die "zuständige Behörde" für tierschutzrechtliche Fragen, was sich auch aus dem Hinweis auf die Einschätzung des BLV zu allfälligen straf- - 15 -