3.4. 3.4.1. Die Vorinstanz bejahte weiter das Vorliegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums, sollte von einem tatbestands- und rechtswidrigen Verhalten des Beschuldigten ausgegangen werden. Agroscope habe den Rodenator in seinen Merkblättern 2018/2019 und 2020/2021 noch empfohlen und erst im Juni 2021 mittels Sternverweis darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Rodenators nach der Einschätzung des BLV mögliche strafrechtliche Folgen haben könnte, ohne sich jedoch klar davon zu distanzieren. Im landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg (Kompetenzzentrum für Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Ernährung des Kantons Aargau) habe man noch im November 2020 Kurse zum Rodenator angeboten.