Es kann indessen als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass die Stärke einer Explosion bzw. der entstehenden Druckwelle nicht im gesamten betroffenen Gebiet gleich stark ist und etwa am Rande abnimmt. Damit musste sich dem Beschuldigten auch aufdrängen, dass durch die im Erdreich verursachte Explosion die Möglichkeit bestand, dass Mäuse (etwa an der Peripherie des betroffenen Gebiets oder aufgrund einer nicht hinreichend starken Explosion) nicht sofort hätten getötet werden bzw. nicht zum Tod führende Verletzungen hätten erleiden können. Der Beschuldigte sah denn auch vereinzelt davonspringende Mäuse.